Dem Dorfgarten beitreten

Wie geht das? Es gibt nämlich keine Mitgliedsbeiträge. Es ist einfach so, dass jeder das Recht hat Mitglied des Dorfgartens zu werden, der etwas zum Vermögen des Dorfgartens beiträgt, egal wie viel oder wie wenig oder wie oft. Hinter dieser Regelung steht die Vorstellung, dass Menschen, welche die Idee des Dorgartens verinnerlicht haben, von sich aus das Bedürfnis haben, ihn wachsen zu sehen, und daher in dem Maß, in dem es ihnen gut möglich ist, dazu beitragen werden. Bedürfnisse lassen sich nicht vorschreiben. Sie sind entweder da oder (noch) nicht. Also wäre es kontraproduktiv und auch ein wenig absurd, sie verordnen und damit eigentlich beschränken zu wollen.

Daher gewährt jeder Beitrag, auch ein kleiner oder einmaliger, das Recht auf Mitgliedschaft. Nicht automatisch. Zuwendungen an den Dorfgarten stehen auch Nichtmitgliedern jederzeit frei. In Anspruch genommen wird das Recht auf Mitgliedschaft einfach durch die Mitteilung, es in Anspruch nehmen zu wollen. Eine Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und damit zur Teilnahme an der Kreditvergabe. Diese steht ausschließlich der Mitgliederversammlung zu. Es gibt keine andere Verwendung für das Vereinsvermögen.

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